(„Führerschein-Attest“ oder „Führerschein-Gutachten“)
Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung einer Person, kann sie zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis eine fachärztliche Stellungnahme anfordern.
Es gibt viele Anlässe, warum die Führerscheinstelle von einer Person ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Das Spektrum reicht dabei von körperlichen Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz- und Gefäßerkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems über psychische Erkrankungen bis hin zu Alkohol- und Drogenauffälligkeiten.
Im entsprechenden Schreiben der Behörde wird die betroffene Person zu den genauen Anlässen für die Zweifel an Ihrer Fahreignung informiert. Es wird der Person auch mitgeteilt, innerhalb welcher Frist die fachärztliche Stellungnahme durchgeführt werden soll. Die Stellungnahme ist stets eine Privatleistung und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Gemäß der § 3 FSG-GV werden im Zuge der Führerscheinuntersuchung folgende Bereiche überprüft/abgedeckt:
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