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Internist, Kardiologe, Gastroenterologe, Diabetologe 1210 Wien
Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind vorgesehene ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft bzw. bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Sie dienen der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und sind wichtig, um das Wohlergehen von Mutter und Kind sicherzustellen.
Für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes ist die Absolvierung der vorgeschriebenen 10 Untersuchungen erforderlich.
Eine internistische Begutachtung (der Mutter) ist im Rahmen der Mutter-Kind-Pass- Untersuchung in der 17. bis 20. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Es werden dabei u.a. das Herz, die Lunge, der Blutdruck etc. der werdenden Mutter überprüft. Bei Bedarf führen wir auch eine Herzultraschall-Untersuchung durch. Sollte es aus irgendeinem Grund notwendig sein, bestellen wir die Patientin nochmals für die 30. bis 32. Schwangerschaftswoche oder auch nach der Geburt zu uns.

Allgemeiner Ablauf der Mutter-Kind-Pass Untersuchung
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen werden während der Schwangerschaft und nach der Geburt durchgeführt. Bei jeder Untersuchung werden verschiedene Schwerpunkt gesetzt, um Ihren gesundheitlichen Zustand und das des Kindes festzustellen.
Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft:
• Erste Untersuchung: bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche:
ausführliche Anamnese, Erhebung sämtlicher Risikofaktoren, Blutuntersuchung, gynäkologische Untersuchung
• Zweite Untersuchung – 17. bis 20. Schwangerschaftswoche:
interne und gynäkologische Untersuchung, Beurteilung von Risikofaktoren
• Dritte Untersuchung – 25. bis 28. Schwangerschaftswoche:
Blutuntersuchung zur Bestimmung der Hämatokrit- sowie Hämoglobinwerte, Hepatitis-B-Antikörper
• Vierte Untersuchung – 30. bis 34. Schwangerschaftswoche:
gynäkologische Untersuchung, Ultraschalluntersuchung (Lage des Kindes)
• Fünfte Untersuchung – 35. bis 38. Schwangerschaftswoche:
gynäkologische Untersuchung inklusive Vaginalbefund (Ausschluss einer Infektion mit Pilzen oder Bakterien)
Untersuchungen nach der Geburt:
• Erste Untersuchung (Kind): innerhalb der ersten 7 Tage nach der Geburt:
ärztliche Untersuchung des Kindes (Messung von Gewicht und Körperlänge), Ultraschalluntersuchung der Hüfte, Hörtest
• Zweite Untersuchung (Kind) – 4. bis 7. Woche:
allgemeine ärztliche Untersuchung, orthopädische Untersuchung, 2. Hüftultraschalluntersuchung
• Dritte Untersuchung (Kind) – 3. bis 5. Monat:
ärztliche Untersuchung, Beobachtung der Mutter
• Vierte Untersuchung (Kind) – 7. bis 9. Monat:
Messung von Körpergewicht und Körperlänge, allgemeine Untersuchung, Untersuchung von Hals-, Nasen- und Ohrenbereich
• Fünfte Untersuchung (Kind) – 10. bis 14. Monat:
Beobachtung der Mutter, ärztliche Untersuchung, Augenuntersuchung
• Sechste Untersuchung (Kind) – 22. bis 26. Monat:
allgemeine körperliche Untersuchung, genaue Augenuntersuchung
• Siebte Untersuchung (Kind) – 34. bis 38. Monat:
Allgemeinzustand, Entwicklung des Kindes
• Achte Untersuchung (Kind) – 46. bis 50. Monat:
Entwicklung des Kindes, motorische Fähigkeiten
• Neunte Untersuchung (Kind) – 58. bis 62. Monat:
Entwicklung des Kindes, Abklärung von eventuellen Defiziten im Sprach- oder Motorikbereich (Vorschuluntersuchung)
Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes ist der Nachweis für die zehnte Untersuchung an die zuständige Kasse für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu übermitteln.
Hinweis: Bei „Mehrlingskindern“ sind Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für jedes Kind durchzuführen und nachzuweisen.
Hebammenberatung in der Schwangerschaft
Zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche besteht die Option einer Hebammenberatung. In dieser hat die Mutter die Möglichkeit, Themen zum Verlauf der Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen und über weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen mit der Hebamme zu klären.
So funktioniert die Anmeldung für eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Vereinbaren Sie Ihren Termin online oder telefonisch unter +43 1 270 04 73-0!
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Sie erreichen uns Montag und Donnerstag von 8.00-18.00 Uhr & Dienstag und Mittwoch von 8.00-19.00 Uhr, sowie Freitag von 7.00-13.30 Uhr!